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17.04.2026

Besondere Bestimmungen für Retail Media

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1. Allgemeines

Diese spezifischen Bedingungen für Retail Media regeln die Bereitstellung der Voyado Elevate-Komponente „Retail Media“ (die„Retail Media-Komponente“) für den Kunden sowie deren Nutzung durch den Kunden. Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil der produktspezifischen Bedingungen für Voyado Elevate und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den produktspezifischen Bedingungen für Voyado Elevate haben diese Bedingungen Vorrang.

2. Begriffsbestimmungen

Alle in der Vereinbarung definierten Begriffe haben bei ihrer Verwendung in diesem Dokument dieselbe Bedeutung. Die folgenden Begriffe haben die unten angegebene Bedeutung:

„Werbetreibender“ bezeichnet jeden Dritten, der über die Retail-Media-Komponente Werbeflächen vom Kunden erwirbt oder zu erwerben beabsichtigt, sei es direkt oder über einen Vermittler oder eine Agentur.

DerBegriff „Abrechnungsdaten“ist in Abschnitt 6 definiert.

„customerKey“ bezeichnet die eindeutige pseudonyme Kennung, die vom Kunden implementiert und dem Anbieter zur Verfügung gestellt wird, um Impressionen, Klicks und Käufe einzelnen Sitzungen zuzuordnen.

„Umsatzbetrag“ bezeichnet die Beträge, die der Kunde den Werbekunden für Werbeinventar und damit verbundene Retail-Media-Dienstleistungen, die über die Retail-Media-Komponente bereitgestellt werden, in Rechnung stellen kann, wie sie in den Abrechnungsdaten für den jeweiligen Zeitraum erfasst sind, ohne Mehrwertsteuer und andere ähnliche Umsatzsteuern. Der Umsatzbetrag wird abzüglich Rückerstattungen, Gutschriften, Rückbuchungen und stornierter Bestellungen ermittelt, soweit diese in den Abrechnungsdaten ausgewiesen sind.

3. Umfang der Retail-Media-Komponente

3.1 Retail-Media-Komponente. Die Retail-Media-Komponente ist die Servicefunktionalität, die die Platzierung, Verwaltung und Berichterstattung von Retail-Media-Werbung innerhalb des Produkts ermöglicht, wie in diesem Abschnitt 3 und in der Dokumentation näher beschrieben. Zur Klarstellung: Die Verfügbarkeit der nachstehend aufgeführten Funktionen der Retail-Media-Komponente hängt von der Implementierung durch den Kunden ab (wie in Abschnitt 8 unten beschrieben).

3.2 Verfügbare Anzeigenformate. Die Retail-Media-Komponente umfasst zunächst die folgenden Anzeigenformate:

  1. Gesponserte Einblendungen: Gesponserte Einblendungen sind reservierte Positionen innerhalb der organischen Produktlisten, in denen Produkte des Gewinners der Echtzeitauktion angezeigt werden. Gesponserte Einblendungen können je nach der Implementierungskonfiguration des Kunden auf Kategorieseiten, in Suchergebnissen und in Empfehlungslisten eingesetzt werden.
  2. Gesponserte Listen und Karussells: Gesponserte Listen und Karussells sind eigenständige Anzeigenmodule, die auf jeder Kategorie- oder Landingpage platziert werden können und pro Platzierung einen oder mehrere erfolgreiche Werbekunden unterstützen.

3.3 Weitere Anzeigenformate und Kanäle. Weitere Anzeigenformate oder Kanäle können hinzugefügt werden, sobald sie im Produkt verfügbar sind.

4. Bestandsverwaltung und Auktionsablauf

4.1 Verwaltung des Anzeigenplatzierungsbestands. Der Kunde verwaltet die Konfiguration seines Anzeigenplatzierungsbestands über die Produkt-API oder die Produkt-Benutzeroberfläche, einschließlich der Auswahl der Seiten, Positionen und Anzeigenplätze, die für Werbung zur Verfügung gestellt werden. Der Anbieter bestimmt nicht, welche Anzeigenplätze der Kunde den Werbekunden zur Verfügung stellt.

4.2 Anzeigenformate und Kanäle. Die im Rahmen der Retail-Media-Komponente verfügbaren Anzeigenformate und Kanäle sind in Abschnitt 3 aufgeführt. Der Kunde konfiguriert die Nutzung der verfügbaren Formate über die Produkt-API oder die Produkt-Benutzeroberfläche. Der Anbieter kann von Zeit zu Zeit zusätzliche Anzeigenformate oder Kanäle in das Produkt aufnehmen; solche Ergänzungen werden dem Kunden gemäß Abschnitt 3.3 zur Verfügung gestellt.

4.3 Auktionslogik. Die Auktionslogik, die die Auswahl und Rangfolge der erfolgreichen Gebote regelt, ist ausschließliches Eigentum des Anbieters und wird von diesem betrieben. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Auktionslogik jederzeit anzupassen, zu optimieren oder anderweitig zu ändern. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für ein bestimmtes Auktionsergebnis, eine bestimmte Gebotserfolgsquote oder einen bestimmten Werbeertrag. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Auktionsergebnisse von verschiedenen Faktoren abhängen können, darunter unter anderem Gebotshöhen, Wettbewerb, Produktzulassung und Plattformbedingungen.

4.4 Kampagnenkonfiguration. Der Kunde ist verantwortlich für (i) das Pacing: die Konfiguration aller Pacing-Einstellungen der Kampagne, unabhängig davon, ob diese direkt vom Kunden oder von dessen Werbekunden über die Produkt-API oder die Produkt-Benutzeroberfläche vorgenommen werden. Der Anbieter steuert lediglich die zugrunde liegende Pacing-Logik und übernimmt keine Verantwortung für Pacing-Ergebnisse, die sich aus den vom Kunden oder dessen Werbekunden konfigurierten Einstellungen ergeben; und (ii) das Targeting: soweit Targeting-Parameter innerhalb der Retail-Media-Komponente zur Verfügung gestellt werden, alle Targeting-Konfigurationen, unabhängig davon, ob diese direkt vom Kunden oder von dessen Werbekunden über die Produkt-API oder die Produkt-Benutzeroberfläche vorgenommen werden. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Targeting-Ergebnisse, die sich aus den vom Kunden oder dessen Werbekunden konfigurierten Einstellungen ergeben.

4.5 Keine garantierten Platzierungen. Alle Platzierungen innerhalb der Retail-Media-Komponente werden nach bestem Bemühen zugewiesen, sei es durch auktionsbasierte Zuteilung, feste Impression-Pakete oder ein anderes vereinbartes Format. Der Anbieter garantiert nicht, dass eine bestimmte Platzierung gewonnen, bereitgestellt oder erfüllt wird. Die Verfügbarkeit einer bestimmten Platzierung zu einem bestimmten Zeitpunkt hängt von der Inventarkonfiguration des Kunden, den jeweiligen Auktionsergebnissen und dem Betriebsstatus der Retail-Media-Komponente ab.

5. Berichterstattung und Datenaustausch

5.1 Berichte zur Kampagnenleistung. Der Anbieter gewährt dem Kunden innerhalb des Produkts Zugriff auf Berichte zur Kampagnenleistung. Diese Berichte müssen mindestens die folgenden Kennzahlen enthalten: Impressionen, Klicks, Klickrate (CTR), effektive Kosten pro Tausend (eCPM), Kosten pro Klick (CPC), zugeordnete Umsätze, zugeordnete Bestellungen, Return on Ad Spend (ROAS) und Conversion Rate.

5.2 Einschränkungen bei der Berichterstattung und Datenabweichungen. Der Kunde erkennt an, dass die vom Lieferanten im Rahmen dieser Bedingungen zur Verfügung gestellten Leistungsdaten ausschließlich zum Zweck der Verwaltung des Retail-Media-Programms des Kunden bestimmt sind. Der Lieferant übernimmt keine Gewähr dafür, dass die in den Berichten angegebenen Zahlen mit den Daten übereinstimmen oder mit den Daten übereinstimmen, die von Messinstrumenten Dritter oder werbeseitigen Systemen erfasst werden. Die für die Abrechnung und Rechnungsstellung im Rahmen dieser Bedingungen maßgebliche Datenquelle unterliegt Abschnitt 6. Die für die Abrechnung und Rechnungsstellung im Rahmen dieser Bedingungen maßgebliche Datenquelle unterliegt Abschnitt 6.

5.3 Verwendung des customerKey zur Zuordnung. Die Retail-Media-Komponente verwendet den customerKey des Kunden, um Impressionen, Klicks und Käufe einzelnen Sitzungen zuzuordnen, und zwar zum Zwecke der Kampagnenmessung und Berichterstattung. Diese Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit der zwischen den Parteien geschlossenen Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) und unterliegt dieser.

6. Rechnungsdaten

6.1 Bereitstellung von Abrechnungsdaten. Der Anbieter stellt dem Kunden die Daten zur Verfügung, die für die Abrechnung des Kunden gegenüber den Werbekunden erforderlich sind („Abrechnungsdaten“). Die Abrechnungsdaten stammen aus dem Produkt oder einem anderen vom Anbieter gemäß diesen Bedingungen für Abrechnungszwecke bestimmten Erfassungssystem und können unter anderem Daten zu Impressionen, Klicks, Kosten und anderen kampagnenbezogenen Kennzahlen umfassen, die für das jeweilige Geschäftsmodell relevant sind.

6.2 Datenquelle für die Abrechnung. Die Abrechnungsdaten stellen die maßgebliche Datenquelle für die Abrechnung und Rechnungsstellung im Rahmen dieser Bedingungen dar. Die Abrechnungsdaten werden ausschließlich als Grundlage für die eigene Rechnungsstellung des Kunden gegenüber den Werbekunden bereitgestellt, und der Kunde ist allein dafür verantwortlich, festzulegen, wie diese Daten in seinen Abrechnungsprozessen verwendet werden, und sicherzustellen, dass die Rechnungsstellung an die Werbekunden korrekt ist und den geltenden Vereinbarungen und Gesetzen entspricht.

6.3 Keine Haftung für die Rechnungsstellung des Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Rechnungsstellung des Kunden an Werbekunden oder für etwaige Abweichungen zwischen den Abrechnungsdaten und den Beträgen, die der Kunde den Werbekunden in Rechnung stellt.

7. Gebühren

7.1 Gebühren. Die vom Kunden an den Lieferanten für die Retail-Media-Komponente zu zahlenden Gebühren setzen sich aus den folgenden Elementen zusammen, wie in der Preisliste des Bestellformulars näher ausgeführt: (i) eine variable Gebühr, die als Umsatzbeteiligung am über die Retail-Media-Komponente erzielten Umsatz berechnet wird, wobei der Umsatzbeteiligungssatz in der Preisliste des Bestellformulars festgelegt ist; und (ii) eine feste Gebühr, die unabhängig vom im jeweiligen Zeitraum erzielten Umsatz zu zahlen ist.

7.2 Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung für die Retail-Media-Komponente erfolgt auf der Grundlage der Daten, die im Produkt oder in einem anderen vom Lieferanten zu diesem Zweck benannten Erfassungssystem gespeichert sind (siehe Abschnitt 6 oben).

8. Einarbeitung und Aktivierung

8.1 Aktivierung der Retail-Media-Komponente. Der Lieferant aktiviert die Retail-Media-Komponente in der Voyado-Elevate-Instanz des Kunden, indem er die erforderlichen Laufzeiteinstellungen konfiguriert.

8.2 Pflichten des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Integrationsarbeiten im Backend und im Storefront gemäß der technischen Dokumentation des Anbieters durchzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Backend-Konfiguration und die Darstellung gesponserter Platzierungen im Storefront. Der Anbieter gewährt dem Kunden zu Beginn des Onboarding-Prozesses Zugang zu der entsprechenden technischen Dokumentation.

8.3 Abhängigkeiten. Der Kunde erkennt an, dass die Funktionalität und Korrektheit der Retail-Media-Komponente davon abhängen, dass der Kunde die in diesem Abschnitt genannten Integrationsarbeiten vollständig und ordnungsgemäß durchführt. Der Anbieter haftet nicht für Funktionsmängel, Fehler oder ein fehlerhaftes Verhalten der Retail-Media-Komponente, soweit diese Probleme darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde diese Integrationsarbeiten nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat. Die Retail-Media-Komponente ist erst dann voll funktionsfähig, wenn die Integrationsarbeiten des Kunden abgeschlossen und vom Anbieter überprüft wurden, und der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen bei der Aktivierung, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde diese Integrationsarbeiten nicht rechtzeitig abgeschlossen hat.

8.4 Unterstützung bei der Aktivierung. Der Lieferant leistet dem Kunden während des gesamten Onboarding-Prozesses angemessene Unterstützung bei der Aktivierung.

9. Pflichten des Kunden

9.1 Einhaltung geltender Gesetze. Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und behördlichen Richtlinien im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Retail-Media-Komponente einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geltenden Datenschutzgesetze.

9.2 Verantwortung für die Einhaltung der Werberichtlinien. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle über die Retail-Media-Komponente veröffentlichten oder verbreiteten Werbeanzeigen, Werbeinhalte und Kampagnen allen geltenden Gesetzen, Vorschriften, Verhaltenskodizes und Plattformrichtlinien im Bereich der Werbung entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vorschriften zu irreführender Werbung, Verbraucherschutz und branchenspezifischen Werbebeschränkungen.

9.3 Keine Überprüfung durch den Anbieter. Der Kunde erkennt an, dass der Anbieter den Inhalt von Anzeigen, die vom Kunden oder dessen Werbekunden über die Retail-Media-Komponente geschaltet werden, weder überprüft noch genehmigt und keine Verantwortung dafür übernimmt. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Kosten oder Verbindlichkeiten frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der in diesem Abschnitt festgelegten Verpflichtungen durch den Kunden oder dessen Werbekunden ergeben.

10. Beziehungen zu Werbekunden

10.1 Der Kunde schließt Verträge direkt mit den Werbekunden ab. Der Kunde schließt Verträge mit den Werbekunden in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Anbieter ist nicht Vertragspartei der zwischen dem Kunden und einem Werbekunden geschlossenen Vereinbarungen und hat daraus keine Rechte oder Pflichten. Der Anbieter gibt gegenüber den Werbekunden keine Zusicherungen oder Gewährleistungen ab und übernimmt gegenüber den Werbekunden keinerlei Verantwortung oder Haftung im Zusammenhang mit der Retail-Media-Komponente oder anderweitig.

10.2 Verantwortung des Kunden für die Verwaltung der Werbekunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verwaltung aller Aspekte seiner Beziehungen zu den Werbekunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) die Aushandlung, den Abschluss und die Durchsetzung von Vereinbarungen mit Werbekunden; (b) die Bearbeitung von Streitigkeiten, Beschwerden oder Ansprüchen, die von Werbekunden vorgebracht werden; (c) die Abwicklung von Rückerstattungen oder Gutschriften, die den Werbekunden zustehen; (d) die Bearbeitung von Rückbuchungen oder Zahlungsstornierungen, die von Werbekunden veranlasst wurden; und (e) das Tragen des Risikos für Forderungsausfälle oder Zahlungsausfälle seitens der Werbekunden.

10.3 Rechnungsstellungsrechte des Lieferanten. Zur Klarstellung: Das Recht des Lieferanten, dem Kunden gemäß diesen Bedingungen und dem Vertrag Rechnungen zu stellen, ist völlig unabhängig von der Fähigkeit des Kunden, Zahlungen von einem Werbekunden einzuziehen oder Ansprüche gegen diesen durchzusetzen.