1. Allgemeines
Diese produktspezifischen Bedingungen, die die Bereitstellung des Produkts "Voyado Engage" an den Kunden und dessen Nutzung durch den Kunden regeln, sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden hiermit in diese aufgenommen.
2. Begriffsbestimmungen
Alle im Abkommen definierten Begriffe haben die gleiche Bedeutung, wenn sie hier verwendet werden. Die folgenden Begriffe haben die nachstehend angegebene Bedeutung:
"Abnahmekriterien" sind die Kriterien, anhand derer die Lieferung zur Abnahme gemessen wird.
"Abnahmeverfahren" bezeichnet das Verfahren und die Methoden für die Prüfung des Durchführungsprojekts und des Produkts, wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
"Kontakt" bedeutet einen einzelnen Kontakteintrag in einem Mieter; um Zweifel zu vermeiden, werden alle Duplikate als zwei verschiedene Kontakte berechnet.
"Wesentlicher Support" bezeichnet den in den Gebühren enthaltenen kostenlosen Support, wie in Abschnitt 8 unten beschrieben.
"Implementierungsprojekt" bezeichnet die vom Lieferanten erbrachten Dienstleistungen für die Implementierung des Produkts, wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben, falls zutreffend.
3. Gebühren und Bezahlung
3.1 Umfang und Zahlung. Das Recht auf Zugriff auf das Produkt unterliegt der Zahlung der Gebühren durch den Kunden und ist auf die bestellten Komponenten und die im Bestellformular angegebenen Benutzerobergrenzen beschränkt. Alle Gebühren und der Zahlungsplan für das Implementierungsprojekt sind im Bestellformular angegeben, falls zutreffend.
3.2 Überschüssige Kontakte. Über die in den Festpreisen enthaltenen Kontakte hinausgehende Überschreitungen werden monatlich im Nachhinein auf der Grundlage der Gesamtzahl der Kontakte des Kunden in Rechnung gestellt, und zwar entsprechend der durchschnittlichen Anzahl der Kontakte am ersten und letzten Tag des jeweiligen Monats.
3.3 SMS. Der Kunde kann das Produkt nutzen, um mit seinen Kunden per SMS zu kommunizieren. Wenn der Kunde längere Nachrichten sendet, werden diese in 160 Zeichen pro Nachricht aufgeteilt und als separate SMS berechnet. SMS können auf einer Pay-as-you-go-Basis (variable Gebühr) oder in festen Mengen (feste Gebühr) zu den im Bestellformular festgelegten Zahlungsbedingungen gekauft werden. Der Lieferant kann verlangen, dass die SMS aufgrund der finanziellen Situation des Kunden im Voraus bezahlt werden. Bei einer Preiserhöhung gemäß Abschnitt 3.5 wird die Menge der im Voraus bezahlten SMS, die vor der Preiserhöhung verfügbar war, an den neuen Preis angepasst.
3.4 Implementierungsgebühren. Wenn der Lieferant ein Implementierungsprojekt gemäß Abschnitt 6 unten durchführt, gilt eine feste Implementierungsprojektgebühr, wie im Bestellformular angegeben. Werden Änderungen am Umfang des Implementierungsprojekts gemäß Abschnitt 6.5 vorgenommen, wird die feste Gebühr entsprechend angepasst. Verzögert sich das Implementierungsprojekt aufgrund von Umständen, die nicht dem Lieferanten zuzuschreiben sind, über den vereinbarten Starttermin hinaus, ist der Lieferant berechtigt, die über diesen Termin hinaus für das Implementierungsprojekt aufgewendeten zusätzlichen Stunden zu seinen geltenden Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
3.5 Preiserhöhungen von Unterauftragnehmern. Um dem Auftraggeber in jeder Hinsicht hohe Qualität bieten zu können, arbeitet der Lieferant mit führenden externen Dienstleistern zusammen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien, dass für den Fall, dass die Subunternehmer des Lieferanten ihre vom Lieferanten zu zahlenden Preise anpassen, der Lieferant gegenüber dem Auftraggeber eine entsprechende Preisanpassung für diese Dienstleistungen vornehmen kann. Der Lieferant verpflichtet sich, den Auftraggeber so schnell wie möglich, mindestens aber einen (1) Monat vor der Durchführung einer solchen Anpassung zu informieren. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers eine Dokumentation des Unterauftragnehmers vorzulegen, aus der die Preiserhöhung hervorgeht.
4. SMS
4.1 Unbefugte Nutzung und betrügerische Nachrichten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sein Kundenkonto nicht zur Übermittlung betrügerischer Nachrichten verwendet wird. Betrug, einschließlich künstlich aufgeblähten Datenverkehrs (SMS-Pumping), der vom Kunden ausgeht, entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß der Vereinbarung.
4.2 Länderspezifische Vorschriften. Die gesetzlichen Anforderungen für SMS-Kommunikation variieren je nach Land und können sich ändern. Je nach Region muss der Kunde möglicherweise bestimmte Registrierungen vornehmen oder Genehmigungen einholen, bevor er SMS versenden darf. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auslegung und Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften in jedem Land, in das er SMS-Kommunikation versendet.
5. Online-Anzeigen TikTok-Integration
Gemäß Unterabschnitt (i) von Abschnitt 18 (Dienste Dritter) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde zu und gewährleistet, dass er alle erforderlichen Zustimmungen für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer eingeholt hat, in denen kein anderer gültiger Übermittlungsmechanismus gemäß der DSGVO verfügbar ist. Dieser Abschnitt gilt, wenn der Kunde die TikTok-Integration innerhalb der Online-Anzeigenkomponente nutzt.
6. Durchführung Projekt
6.1 Implementierungsprojekt des Lieferanten. Falls der Lieferant ein Implementierungsprojekt durchführt, wird dieses Projekt in der Leistungsbeschreibung beschrieben. Ferner gelten die Bestimmungen in diesem Abschnitt, Abschnitt 7 (Abnahme) und Abschnitt 8 (Zeitplan und Verzug).
6.2 Verantwortlichkeiten des Lieferanten. Bei der Durchführung des Implementierungsprojekts wird der Lieferant angemessene Anweisungen bezüglich der IT-Sicherheit, der Richtlinien und des Verhaltenskodex befolgen, wenn der Auftraggeber dies rechtzeitig vor Beginn des Implementierungsprojekts mitteilt und dies für den Lieferanten keine unangemessenen Unannehmlichkeiten oder zusätzlichen Kosten verursacht. Der Lieferant wird sich nach besten Kräften bemühen, Störungen des laufenden Geschäftsbetriebs des Auftraggebers so gering wie möglich zu halten.
6.3 Zusammenarbeit mit Drittanbietern. Falls in der Leistungsbeschreibung vereinbart, arbeitet der Lieferant mit allen Drittanbietern des Auftraggebers zusammen, soweit der Auftraggeber dies vernünftigerweise verlangt, vorausgesetzt, daß diese Zusammenarbeit keine unangemessenen Unannehmlichkeiten oder zusätzlichen Kosten verursacht, die nicht durch die vereinbarten Gebühren für das Implementierungsprojekt gedeckt sind. Diese Lieferanten müssen auf Verlangen des Lieferanten eine Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen.
6.4 Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Lieferant ist nur für die Verpflichtungen und Umstände verantwortlich, die im Vertrag aufgeführt und beschrieben sind. Zusätzlich zu dem, was in der Leistungsbeschreibung angegeben ist, ist der Auftraggeber für die folgenden Verpflichtungen/Umstände verantwortlich:
- die IT-Umgebung des Kunden, einschließlich der Integrationen und Schnittstellen zwischen dem Produkt und der IT-Umgebung des Kunden und etwaigen Anwendungen Dritter.
- Ernennung eines designierten Projektleiters, der als Hauptansprechpartner des Lieferanten fungiert und befugt ist, verbindliche Anweisungen und Entscheidungen für den Kunden zu treffen. Der Projektleiter und seine Kontaktdaten werden in der Leistungsbeschreibung angegeben.
- Der Kunde leitet das Implementierungsprojekt, koordiniert es und stellt alle erforderlichen Ressourcen und Zugangsrechte zur Verfügung, auch für Drittanbieter des Kunden. Das Personal des Kunden muss für die zugewiesenen Aufgaben angemessen qualifiziert und geschult sein und über die erforderlichen Vollmachten verfügen.
- dem Lieferanten die Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung des Projekts und die Lieferung des Produkts erforderlich sind.
- Bereitstellung von Dateien für die verschiedenen Integrationsabläufe auf der Grundlage festgelegter Formate, wie vom Lieferanten vorgegeben.
- Die technischen Spezifikationen des Lieferanten, wie sie in der Erkundungsphase ermittelt wurden oder in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, sind einzuhalten.
- Aktive Arbeit, um sicherzustellen, dass das Produkt gemäß dem Zeitplan geliefert werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Überprüfung und Bereitstellung von Feedback zu Ergebnissen und Berichten, die vom Lieferanten bereitgestellt werden, und um rechtzeitig die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
6.5 Änderungen. Änderungen des Umfangs der Leistungsbeschreibung können in schriftlicher Form vorgenommen werden und bedürfen der Unterschrift beider Parteien. Beide Parteien können Änderungen vorschlagen, und der Auftragnehmer wird daraufhin die (i) geschätzten Kosten, (ii) Änderungen des Zeitplans und (iii) Änderungen der Verpflichtungen/Anforderungen des Auftraggebers angeben.
6.6 Entschädigung. Der Lieferant hat Anspruch auf Entschädigung für angemessene Reisekosten (Auslagen), wenn die Parteien Reisen vereinbart haben.
7. Akzeptanz
7.1 Abnahmeverfahren und -kriterien. Das Abnahmeverfahren und die Abnahmekriterien für die Lieferung des Implementierungsprojekts und des Produkts werden in der Leistungsbeschreibung vereinbart und festgelegt. Wenn die Leistungsbeschreibung Abnahmekriterien enthält, die für Beta-Funktionen oder andere explorative Dienstleistungen gelten, dienen diese Kriterien ausschließlich zu Testzwecken und sind weder Bestandteil des Abnahmeverfahrens noch haben sie Einfluss auf die Entscheidung über die Abnahme, und der Lieferant übernimmt diesbezüglich keine Verantwortung oder Haftung.
7.2 Abnahme durch den Kunden. Das Einführungsprojekt und das Produkt gelten als vom Kunden abgenommen, wenn die Abnahmeprüfung durchgeführt worden ist und das Produkt die Abnahmekriterien erfüllt. Die Abnahme wird in einem Projektabschlussprotokoll schriftlich dokumentiert. Hat der Kunde in diesem Protokoll nicht innerhalb von einer (1) Woche ab dem Datum des Abnahmetests zugestimmt oder berechtigte Vorbehalte geäußert, so gilt das Produkt als vom Kunden abgenommen. Die Abnahme des Produkts und des Implementierungsprojekts gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde mit der Nutzung des Produkts begonnen hat (d.h. wenn der Kunde auf das Produkt zugegriffen hat und zumindest Teile des Produkts nutzen kann, z.B. indem er mit dem Versand von E-Mails und dem IP-Warm-up beginnt). Abweichungen, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts unerheblich sind, haben keinen Einfluss auf die Feststellung der Abnahme.
7.3 Nachbesserung. Wenn nach dem Abnahmeverfahren die Abnahmekriterien nicht erfüllt sind, muss der Lieferant alle Abweichungen beheben, und das Abnahmeverfahren muss wiederholt werden, bis die Abnahmekriterien erfüllt sind. Alle Verzögerungen, die dem Lieferanten zuzuschreiben sind, unterliegen den Bestimmungen in Abschnitt 8 unten.
7.4 Externe Verzögerungen. Wenn sich das Implementierungsprojekt und die Lieferung des Produkts über das vereinbarte Go-Live-Datum hinaus verzögern und dies auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht dem Lieferanten zuzuschreiben sind, ist der Lieferant berechtigt, alle zusätzlichen Stunden, die für das Implementierungsprojekt aufgewendet wurden, gemäß den geltenden Stundensätzen des Lieferanten zu berechnen.
7.5 Anforderungen. Der Kunde ist für die Bereitstellung der Testumgebung und aller anderen in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen verantwortlich.
8. Zeitplan und Verzögerung
8.1 Zeitplan. Das Durchführungsprojekt ist gemäß dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitplan zu liefern.
8.2 Verzögerungen und Abhilfemaßnahmen. Wird das Umsetzungsprojekt nicht bis zum vereinbarten Starttermin abgenommen, kommt der Lieferant in Verzug und beseitigt die Mängel so schnell wie möglich, mindestens aber innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen. Wird das Ausführungsprojekt bis zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht abgenommen, setzen die Parteien gemeinsam einen Endtermin für die Abnahme fest. Wird das Umsetzungsprojekt nicht bis zum letzten Abnahmetermin abgenommen, hat der Kunde entweder Anspruch auf eine Minderung des Preises für das Umsetzungsprojekt in Höhe der jeweiligen Verspätung oder er ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die bereits gezahlten Gebühren für das Umsetzungsprojekt zurückzuerhalten.
8.3 Ausnahmen. Der Lieferant gilt jedoch nicht als in Verzug, und Abschnitt 8.2 findet keine Anwendung, wenn die Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die dem Auftraggeber zuzuschreiben sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verzögerungen bei Drittanbietern des Auftraggebers, Personal des Auftraggebers, erforderlichen Zugang oder Genehmigungen usw.
9. Wesentliche Unterstützung
Der in diesem Abschnitt 9 beschriebene grundlegende Support wird dem Kunden kostenlos im Umfang von maximal drei (3) Stunden pro Monat zur Verfügung gestellt. Jeder zusätzliche Support, der vom Kunden angefordert wird, wird nach den Stundensätzen des Anbieters in Rechnung gestellt oder unterliegt einer Premium-Support-Vereinbarung. Der wesentliche Support umfasst Unterstützung und Hilfe für das Produkt, Fehlerbehebung sowie den Zugang zu unserem Help Center. Die Kontaktdaten für den wesentlichen Support finden Sie im Help Center. Es sind keine operativen Aufgaben oder Aktivitäten im Produkt enthalten, wie z. B. die Verwaltung von Kampagnen, Automatisierungen und tägliche Routineeinstellungen, Schulungen, kundenspezifische Entwicklungen oder Vorlagengestaltung. Für solche Arbeiten gilt Abschnitt 7 (Professionelle Dienstleistungen) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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